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22. August 2008

Zum geplanten Einsatz von Langzeitarbeitslosen im Pflegedienst

Den Einsatz von Langzeitarbeitslosen in der Altenpflege hält DIE LINKE. Münster nicht nur für gesundheitsgefährdend, sondern für rechtswidrig. „Arbeitsgelegenheiten zur Eingliederung in Arbeit, die so genannten Ein-Euro-Jobs, müssen nach §16 SGB II zusätzlich sein und dürfen keine regulären Stellen verdrängen“, erklärt Raimund Köhn, Sprecher DIE LINKE. Münster. „Die Zusätzlichkeit ergibt sich jedoch nicht dadurch, dass solche Arbeiten erforderlich sind. Außerdem soll die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Wenn aber in Altenheimen und ebenso in Krankenhäusern erst Stellen abgebaut werden, um anschließend Ein-Euro-Jobs einzurichten, möglicherweise noch für die zuvor entlassenen Beschäftigten, stellt das einen Rechtsbruch dar.“

Durch die Deckelung der Pflegesätze sind auch die meisten Altenheime in Münster notorisch unterbesetzt. Am meisten fehlt es an Zeit für die soziale Betreuung, was besonders nachteilig bei Demenzerkrankungen ist. Dass in vielen Altenheimen noch nicht der völlige Pflegenotstand ausgebrochen ist, liegt am besonderen Engagement des Personals. Doch auf Dauer führt dies zum „burnout“ oder zur emotionalen Abstumpfung. Die Erhöhung der Pflegesätze und ein angemessener Personalschlüssel sind nach Ansicht von Köhn deshalb dringend erforderlich. An Fachkräften mangelt es nämlich nicht. Nach Auskunft des DGB sind momentan 114 000 Pflegefachkräfte in Deutschland arbeitslos, bei gleichzeitig nur 13 000 offenen Stellen.

Doch zeigt sich im Vorschlag des Gesundheitsministeriums wieder einmal der ganze Irrsinn der „Ein-Euro-Jobs“. Statt für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen zu sorgen, sollen ALG-II-Empfänger nach einer 160-Stunden-Qualifizierung und möglicherweise ohne qualifizierte Ausbildung gezwungen werden, die Löcher zu stopfen.

DIE LINKE. fordert deshalb, dass die ArGen qualifizierte Ausbildungen für Langzeitarbeitslose fördern, insbesondere für soziale Berufe im Gesundheitswesen. Die dann über reguläre Berufsausbildungen und nicht „Crashkurse“ ausgebildeten Fachkräfte müssen anschließend sozialversicherungspflichtige Arbeitsangebote in den Pflegeeinrichtungen erhalten. „Alles andere ist sträflich fahrlässig, missachtet sowohl die Würde der Pflegebedürftigen, wie auch der Arbeitssuchenden und verstößt gegen das SGB II“, so Köhn.