Mit dem neuen Wohngeldgesetz haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Auch diejenigen, die schon bisher Wohngeld bezogen haben, erhalten unter Umständen einen höheren Zuschuss.
Der Pferdefuß dabei: Die Erhöhung greift zwar ab dem ersten Januar 2009, aber sie wird erst mit einem neuen Antrag im laufenden Jahr von den Wohngeldstellen berechnet und dann nachträglich ausgezahlt. Viele haben aber bereits jetzt Nachzahlungen für erhöhte Nebenkosten oder Energiekosten zu bezahlen.
Deswegen empfiehlt DIE LINKE Münster allen, deren Wohngeld erst nach dem 31. 3. ausläuft und deren Einkommen sich nicht verändert hat, einen Abschlag gemäß § 42, Absatz (2) Wohngeldgesetz zu beantragen.
Die Spitzenkandidatin und sozialpolitische Sprecherin der LINKEN Münster, Iris Toulas erklärt hierzu: "Es nicht einzusehen, dass die Kommunen auf Kosten von Bedürftigen Zinsen erwirtschaften, während die Betroffenen vielleicht ihr Konto überziehen müssen, um die Nachzahlung zu leisten."