DNA-Tests sind zum Instrument staatlicher Migrationskontrolle geworden. Deutsche Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen verlangen immer häufiger DNA-Tests, um ein Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen, sei es für ein Visum zum Familiennachzug, sei es für einen deutschen Pass. Das Gendiagnostik-Gesetz (GenDG), das derzeit im Bundestag beraten wird, schränkt diesen Zugriff auf höchst sensible Daten nicht ein, sondern legalisiert ihn.
„Die Bundesregierung will - ähnlich wie bei anderen Sondergesetzen in der Ausländerpolitik - eine Politik mit zweierlei Maß festschreiben." stellt der migrationspolitische Sprecher der LINKEN NRW und Münsteraner Ratsherr Ali Atalan fest.
„Es ist empörend, dass Paragraph 17, Absatz 8, des Gesetzentwurfes den grundsätzlichen Schutz für Menschen ohne deutschen Pass, nicht bietet. Ganz im Gegenteil: Zu allem Überfluss setzt der aktuelle Gesetzentwurf sogar in diesen Fällen Rechte außer Kraft, die bei Gentests sonst gelten sollen. Ein negatives Testergebnis könnte laut einer an das Gesetz angehängten Begründung zudem als strafbarer Versuch gewertet werden, sich oder anderen durch unrichtige Angaben einen Aufenthaltstitel zu verschaffen" führt Atalan weiter aus.
Die Vorstellung, Familien setzten sich immer aus genetisch verwandten Mitgliedern zusammen, ist auch mit Blick auf die deutsche Gesetzgebung überholt. So ermöglicht es das am 1. April 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur Klärung von Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" gerade, dass die Vaterschaft auch anerkannt bleiben kann, wenn eine genetische Untersuchung ergibt, dass ein Vater nicht biologisch mit seinem Kind verwandt ist.