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13. Mai 2009

Die LINKE: der Gesetzesentwurf zu Ausländerbeirat ist integrationsfeindlich

Die geplante Neuregelung der politischen Mitbestimmung von MigrantInnen in den Kommunen bleibt nach dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der CDU/FDP Landesregierung weit hinter den Erwartungen zurück. Die mögliche Novelle sieht vor, dass der Beirat nicht mehr wie bisher nur aus gewählten Mitgliedern, sondern bis zur Hälfte aus vom Rat eingesetzten Ratsmitglieder bestehen wird, was völlig undemokratisch ist. Zudem werden dem Beirat Kompetenzen genommen, da ihm nur eine rein beratende Funktion zugebilligt wird.

„Damit wurde eine große Chance zur Förderung der Integration in NRW verpasst“, kritisiert der Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel, DIE LINKE. „Für Münster bedeutet dies sogar noch einen Rückschritt vom jetzigen Ausländerbeirat.“ Der Entwurf stellt den neu zu schaffenden Integrationsrat und den Integrationsausschuss als zwei gleichwertige Organisationsmodelle zur Wahl. "Konkret ändert sich aber nichts. Damit wurde eine große Chance zur Förderung der Integration in NRW verpasst. Eine stärkere Einbindung der hier lebenden MigrantInnen in die demokratische Kultur wird mit diesem Gesetz jedenfalls nicht erreicht.“

Die Wahlbeteiligung bei Wahlen zum Ausländerbereit liegt landesweit bei einem Durchschnitt von gerade einmal 13%, in Münster 2004 sogar nur bei 8,1%. „Die wenigen Kompetenzen des Ausländerbeirates in Münster sind für das geringe Interesse verantwortlich“, so DIE LINKE.-Ratsherr Ali Atalan. „Für die meisten Wahlberechtigten handelt es sich lediglich um ein Feigenblatt.“

Deshalb fordert DIE LINKE. Münster die Einführung des kommunalen  Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten. In 29 Kommunen des Landes liegen Ratsbeschlüsse vor, die sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts aussprechen. Der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität, das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen. In den Niederlanden, in Dänemark, Finnland, Irland und Schweden besteht diese Möglichkeit schon seit vielen Jahren. In Luxemburg wurde im Jahr 2005 das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger, die seit mindestens fünf Jahren dort leben, eingeführt. Und im Herbst 2006 wurden zum ersten Mal in Belgien die Kommunalwahlen mit Beteiligung der ausländischen Bevölkerung durchgeführt.

Es muss im Sinne einer demokratischen Gesellschaft sein, die Beteiligung aller Menschen an demokratischer Willensbildung und -artikulation zu fördern. Eine Einwanderungsgesellschaft, als die sich Deutschland heute selbst bezeichnet, darf sich der Partizipation eines Zehntels ihrer Bürger nicht verschließen, sie muss die Meinung dieser Menschen schon aus Eigeninteresse in ihrer Mitte integrieren.