DIE LINKE. Münster begrüßt die Erklärung des Sozialamtsleiters Michael Willamowski, dass die enorm gestiegenen Heizkosten von Empfängern der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes 2 nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes auch tatsächlich in voller Höhe übernommen werden.
„Das betrachtet DIE LINKE nach der eindeutigen Rechtsprechung als Selbstverständlichkeit“, erklärt Spitzenkandidat Raimund Köhn. „Sorgen macht uns allerdings, dass Willamowski nach unserer zweimaligen Aufforderung, dem Urteil des BSG entsprechend zu handeln, immer noch den rechtlich unpräzisen Begriff „extremer Unwirtschaftlichkeit“ verwendet“.
In Anbetracht der extremen Heizkostendifferenzen zwischen modernen, dem Standard entsprechenden Wohnungen und nicht sanierten Altbauten, sind solche subjektiven Bewertungen völlig unpassend. „Gar nicht oder schlecht sanierte Altbauten wie in Kinderhaus, Coerde oder Berg Fidel haben einen Heizkostenverbrauch, der fünfmal so hoch ist, wie in modernen Wohnungen“, erläutert Köhn.
„Deshalb muss die Stadt die energetische Gebäudesanierung vorantreiben, nicht die Kontrolle der Leistungsempfänger. In schlecht sanierten Altbauten können die Menschen noch so wenig heizen und sich warme Wollpulover anziehen, ohne ihre individuelle Energiebilanz wirklich verbessern zu können. Deshalb muss der Willkürlichkeit eine objektive Grenze entgegen gesetzt werden. Diese kann nur die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus sein, bei der die Stadt Münster in den vergangenen Jahren unter CDU und FDP weitestgehend inaktiv war“.