Der Kiffe-Pavillon am Alten Steinweg besticht bis heute durch sein einzigartiges Erscheinungsbild. Deswegen sollter er nicht weiter kommerziell als Standort für den mittlerweile in Münster überbordenden Einzelhandel genutzt werden sondern als städtische Kultur- und Ausstellungshalle dienen, fordern Rüdiger Sagel und Lorenz Müller-Morenius (LINKE), Kommunalwahlkandidaten im Innenstadtbereich, sowie Spitzenkandidat Raimund Köhn.
"Nicht jedes Gebäude in der Innenstadt und jeder vorhandene Platz muss In Münster für den Einzelhandel vorgesehen werden, sondern die vorhandene Baukultur muss auch für öffentliche Zwecke nutzbar und erlebbar sein. Im Zusammenhang mit der überdimensionierten Musikhalle am falschen Platz war auch eine städtische Ausstellungshalle vorgesehen. Der Architekt Hans-Walter Rüschenschmidt hat dem nach dem Krieg stark zersörten Baukörper der Stadt mit dem Kiffe-Pavillon eine Perle hinzugefügt, die für die Öffentlichkeit nutzbar werden sollte. Der Pavillon wäre der ideale Ort für eine Kultur-und Ausstellungshalle. Zudem würde das Innenstadt Ambiente dadurch stadtstrukurell in direkter Nachbarschaft zur ebenfalls architektonisch herausragende Stadtbücherei aufgewertet. Ein deutlicher Kontrapunkt auch zum verfehlten, da zu großräumig angelegten, Stubengassen Einzelhandelsbau."
Deshalb haben sich Müller-Morenius, Sagel und Köhn auch an die beiden Oberbürgermeister-Kandidaten Lewe (CDU) und Heuer (SPD) gewandt, um sich für den öffentlichen Erhalt einzusetzen. "Vor einem Jahr haben Sie sich für die Musikhalle nebst Ausstellungshalle auf dem Hindenburgplatz eingesetzt, was von Münsters Bürgerschaft abgelehnt wurde. Jetzt bietet sich aber die Chance an der richtigen Stelle in Münsters Innenstadt im Kiffe-Pavillon eine Kulturort von großer Ausstrahlung zu schaffen", fordern die LINKEN Heuer und Lewe auf, die Idee zu unterstützen. "Auch das Lebensgefühl der Wirtschaftswunderzeit mit Schwung, Grazie und Leichtigkeit sollte in Münster einen öffentlichen Raum haben. Deshalb sollte der Kiffe-Pavillon für die öffentliche Nutzung vorbehalten sein."