DIE LINKE. Münster begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), die die Pauschalierung der Heizkosten als rechtswidrig erklärt.
In dem Urteil heißt es, „die laufenden Leistungen für Heizung sind grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen“. Damit ist auch die Beschränkung nach Quadratmetern nicht zulässig.
„DIE LINKE. hat diese Praxis der Arbeitsagentur Münster (Arge), die aufgrund der Empfehlung im Roedl-Gutachten 2007 eingeführt wurde, seinerzeit massiv kritisiert“, erklärt Spitzenkandidat Raimund Köhn.
„Die Bestätigung unserer Rechtsauffassung durch das BSG betrachten wir vor allem als Erfolg für die Bezieher der sozialen Grundsicherung (ALG-II), wie auch eine höchstrichterliche Ohrfeige für die asoziale Politik von CDU und FDP. Ebenso wird erneut deutlich, wie dilettantisch das Roedl-Gutachten war.“
„Wir erwarten, dass die Arge unaufgefordert und unbürokratisch die rechtswidrig einbehaltenen tatsächlichen Aufwendungen für Heizungskosten seit 2007 allen Betroffenen ohne Anrechnung auf die laufenden Leistungen erstattet“, fordert die Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE. Münster, Iris Toulas.